Satzung der Sinninger Initiative gegen Rechts

§ 1 Name, Sitz

1) Die Bürgerinitiative führt den Namen" Sinninger Initiative gegen Rechts".

2) Die Initiative hat ihren Sitz in Sinning.

 

§2 Zweck der Initiative

1) Zweck der Initiative ist die Beobachtung, Eindämmung bzw. Unterbindung rechtsradikaler Aktivitäten in unserem Dorf, in unserer Gemeinde und in unserer näheren Umgebung, sowie die Information der Öffentlichkeit über derartige Vorgänge. Hierbei bedienen wir uns ausschließlich gesetzlich zugestandener Möglichkeiten.

2) Unsere Initiative soll beitragen zur Erhaltung einer intakten dörflichen Lebensgemeinschaft und zur Sicherung der Lebensqualität unserer Region im Allgemeinen.

3) Die Initiative ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Initiative dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

1) Mitglied der Initiative kann jede Person werden, die bei dem Vorstand schriftlich die Aufnahme beantragt. Der Aufnahmeantrag von Minderjährigen bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.

2) Wenn besondere Gründe vorliegen, kann der Vorstand die Aufnahme in die Initiative ablehnen.

 

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

1) Der Austritt aus der Initiative ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch eine schriftliche Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstands.

2) Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus der Initiative ausgeschlossen werden.

 

§5 Beiträge

Von den Mitgliedern werden laufende Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt; die Beiträge werden jeweils Anfang Februar des laufenden Jahres fällig.

 

§6 Vereinsorgane

1) Der Vorstand gemäß § 26 BGB

2) Die Mitgliederversammlung

 

§7 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem Gremium mit nicht bestimmter Anzahl von Vereinsmitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jedes Mitglied des Gremiums ist nach Absprache jeweils einzeln zur Vertretung der Initiative berechtigt.

 

§8 Die Mitgliederversammlung

1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Initiative. Sie wählt den Vorstand.

2) Sie beschließt über Angelegenheiten, die für die Initiative von grundsätzlicher Bedeutung sind:

 

  • Satzungsänderungen
  • Vereinsbeitrag
  • Entlastung des Vorstands
  • Auflösung der Initiative

 

3) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand der Initiative zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich oder durch Ankündigung in der "Neuburger Rundschau" einberufen. Die Tagesordnung wird bekanntgegeben. Die Mitgliederversammlung ist - ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder - beschlussfähig.

4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn das Vereinsinteresse es erfordert. Es gelten die Bestimmungen wie für die ordentliche Mitgliederversammlung.

5) Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

6) Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung der Initiative ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

7) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden zu Beweiszwecken in ein Beschlussbuch eingetragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollführer unterschrieben. Dabei werden Ort und Zeit der Versammlung und das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten.

 

Die Satzung wurde am 08. 04. 1998 errichtet und am 15.10.2010 geändert.

Geänderte Satzung vom 15.01.2010

Geänderte Satzung vom 13.01.2017

Über uns

Die Sinninger Initiative Gegen Rechts ist eine Vereinigung Sinninger Bürger und Unterstützer, die sich gegen rechte Umtriebe und für mehr Toleranz einsetzt.

Rechtliches

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